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Kassageschäft

Kassageschäft – ein Handel mit einigen Bedingungen

Kassageschäfte gehören zum täglichen Handel an Warenbörsen. Für das Kassageschäft müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, so dass verschiedene Nutzen und Pflichten für beide Vertragspartner, vor allem aus dem Prinzip der sofortigen Umsetzung, ergeben. Kassageschäfte sind sogenannte Sofortgeschäfte.

Geschäftsabschluss nach zwei Handelstagen

Als Kassageschäft gelten nur solche Geschäfte, die innerhalb von zwei Handelstagen erfüllt sind. In der Realität entspricht das einer Lieferung und Zahlung am Tag des Abschlusses oder dem darauf folgenden Handelstag. Allgemein kann bei solchen Geschäften ein reales Interesse beider Seiten, also des Verkäufers und des Käufers, an der tatsächlichen Erfüllung unterstellt werden. Das ergibt sich aus den Pflichten beider Kontrahenten (siehe unten) und der kurzfristigen Umsetzung des Geschäfts.

Voraussetzungen für das Kassageschäft

Das Prinzip des zügigen Abschlusses setzt beim Verkäufer wie beim Käufer bestimmte Bedingungen voraus. So muss der Verkäufer die Ware vorrätig haben, das heißt, sie ist im Lager vorhanden. Anders wäre die pünktliche Lieferung nicht umsetzbar. Der Käufer muss andererseits die nötige Liquidität besitzen, um die Waren termingerecht bezahlen zu können.

Pflichten der Kontrahenten

Aus einem abgeschlossenen Kassageschäft ergeben sich für beide Vertragspartner umzusetzende Pflichten. Der Verkäufer muss innerhalb der Frist die Ware in der gewünschten Menge zum vereinbarten Preis an den Käufer liefern.

Der Käufer verpflichtet sich seinerseits dazu, die Waren in vereinbarter Menge und zum vereinbarten Preis abzunehmen und zu bezahlen. Für ihn gilt dabei dieselbe Frist. Die Bezahlung kann auf verschiedene Arten erfolgen und ist Gegenstand des Vertrages zwischen den Kontrahenten.

Handelsorte für Kassageschäfte

Gemäß dem Prinzip, Waren zu kaufen oder zu verkaufen, werden Lokogeschäfte an Warenbörsen abgeschlossen. Gegenstand des Handels können dabei ganz unterschiedliche Dinge sein, so zum Beispiel Rohstoffe oder produzierte Güter.

Motivation für Kassageschäft

Warum ein Vertragspartner ein Lokogeschäft abschließt, kann unterschiedliche Gründe haben. Wie erwähnt, ist grundsätzlich von einem ernsthaften Interesse beider Parteien auszugehen. Für den Käufer ergibt sich damit ein Zugewinn an Waren, die er nach Bedarf einsetzen kann. Der Verkäufer kann durch das Geschäft seine Liquidität erhöhen, was er seinerseits für unterschiedliche Zwecke nutzen kann. Interessant ist das Lokogeschäft durchaus auch für Spekulanten.

Das Kassageschäft im internationalen Sprachraum

Die Art des Geschäftes ist nicht nur in Deutschland bekannt, Kassageschäft werden international durchgeführt. Im Englischen wird dafür der Begriff “spot deal” verwendet, Franzosen sprechen vom “marché au comptant”. Aus der französischen Bezeichnung leitet sich das deutsche Synonym “Komptantgeschäft” ab, das seltener verwendet wird.

Bezeichnungen im Deutschen

Das Lokogeschäft hat sich historisch entwickelt. Geschichtlich betrachtet wurden Geschäfte lange Zeit am Platz abgeschlossen, beispielsweise auf Märkten. Insofern ist das Prinzip schon seit Jahrhunderten bekannt. Im Lauf der Zeiten entwickelten sich unterschiedliche Börsen und Arten von Geschäften. Für solche mit sofortiger Erfüllung wurden und werden auch die Begriffe Liefer- und Effektivgeschäft gebraucht, seltener Promptgeschäft. Heute ist außerdem die Bezeichnung Kassageschäft üblich und weit verbreitet.

Was nicht als Kassageschäft bezeichnet wird

Grundsätzlich zu unterscheiden ist das Termingeschäft. Hierbei wird die Erfüllung explizit auf einen späteren Termin festgeschrieben. Als Folge ergeben sich hierfür andere Möglichkeiten des Handelns als bei einem Lokogeschäft. Ebenso gehört das Daytrading nicht dazu, obwohl die Erfüllung hierbei ebenfalls sofort erfolgt.