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Bezugsverhältnis – entscheidende Kennzahl für den Knock-Outs

Ein Beispiel: Ist ein Aktionär willig bei einem Knock-out-Call eine Bayer-Aktie, die 25 € kostet, zu kaufen und das Bezugsverhältnis beträgt 10:1, braucht er zehn Scheine. Ist kein Index da, kann auch in bar ausgezahlt werden. Dann zahlt der Emittent dem Anleger die Differenz vom derzeitigen Kurs der Aktie und dem bereits dotierten Basispreis im Verhältnis 10:1. Steht die Bayer-Aktie im genannten Beispiel zum Beispiel bei 30 €, erhält der Käufer 0,5 € pro Zertifikat vom Emittenten wieder.

Wie funktioniert das Bezugsverhältnis

Ist das Bezugsverhältnis 10:1 braucht der Kunde also zehn Optionsscheine, um sein Recht auf Optionen durchzusetzen und um in der Lage zu sein, einen Basiswert wie eine Aktie oder Devise kaufen oder verkaufen zu können. Es gibt tatsächlich Fälle, bei denen die Emittenten allerdings nicht die Zahl der Warrants pro Einheit des Basiswerts angeben, sondern wie viele Einheiten des Basiswerts der Kunde mit Hilfe eines Optionsscheins erstehen oder verkaufen kann. Im genannten Beispiel ergibt sich ein Anteil aus 0,1.

Weitere Bezugsverhältnisse

Es existieren auch andere Bezugsverhältnisse. Vor allem bei Indizes wie bei Nikkei 225, der Tokio Börse, garantiert ein hohes Bezugsverhältnis von 100:1 oder 0,01, dass der Wert für einen Optionsschein niedrig bleibt. Hier sollte man Vorsicht walten lassen. Hohe Bezugsverhältnisse können schnell optisch niedrige Kurse der Optionsscheine vortäuschen. Für eine gute Preisanalyse sollte man generell auf eine Einheit umrechnen.

Zertifikate gehören zu den strukturieren Produkten. Hier werden Investmentprodukte kombiniert, damit jeder Anleger zur gegebenen Zeit sein Portfolio verbessern kann.

Gründe für das Bezugsverhältnis

Gute Gründe, weshalb es ein Bezugsverhältnis gibt: Das Bezugsverhältnis ist dazu da, ein gewisses Anlageobjekt transparenter zu gestalten und außerdem eine Investition mit Hilfe von geringeren Beiträgen zu gewährleisten. Auf diese Art und Weise werden zum Beispiel Indexzertifikate auf den Deutschen Aktien Index (DAX) in der Regel mit einem Bezugsverhältnis von 1 zu 100 offeriert, damit für einen „Dax“ nicht 5000, sondern nur ein Fuffziger gezahlt werden müssen. Man kann auch dementsprechend für einen Indexpunkt im Dax statt eines Euros nur einen Cent ansetzen, weil letztendlich zwischen Euro und Cent ein Bezugsverhältnis von 1 zu 100 besteht.

Das Bezugsverhältnis ist im Übrigen eine entscheidende Kennzahl des Knock-Outs. Es gibt an, welche Menge an Knock-Outs der Aktionär braucht, um die Kursbewegungen des Basiswerts, also einer Aktie, eines Indexes oder einer Währung aufzuzeigen. Will der Inhaber einer Siemens-Aktie mit einem Wert von 50 € und dem Bezugsverhältnis 10:1 einen Kauf tätigen, braucht er zehn Scheine. Weil Anleger mit Knock-Outs oft Day-Trading-Strategien verfolgen, wird das verbriefte Recht zur Auslieferung häufig nicht umgesetzt. Indiziert eine Firma eine Kapitalmaßnahme wie zum Beispiel einen Aktiensplit, stimmt das Emissionshaus neben dem Basispreis das Bezugsverhältnis ebenfalls darauf ab. Sonst ändert sich das Bezugsverhältnis während der ganzen Laufzeit nicht. Die Höhe des Bezugsverhältnisses richtet sich stark nach der Psychologie der Anleger. Je geringer der Preis für einen Knock-Out scheinbar ist, desto einfacher ist er zu handeln. Darauf fallen einige Anleger herein. Es ist allerdings so, dass erst die Umrechnung auf eine Einheit, eine angemessene Preisanalyse sowie einen Vergleich mit Konkurrenz-Produkten möglich machen.

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