Gudesstraße 3- 5

29525 Uelzen

0581 / 973 696 00

Termine nach
Vereinbarung
Der Clubfonds-Ticker
Gudesstraße 3- 5

29525 Uelzen

0581 / 973 696 00

Termine

nach Ver­ein­ba­rung

BaFin

BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BaFin – Aufsicht für den deutschen Finanzmarkt

Die BaFin übt in Deutschland eine sogenannte Allfinanz-Aufsicht. Diese Kontrolle ermöglicht eine effektivere Kontrolle der Finanzmärkte. Dabei kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Aufsichtspflicht viel besser ausüben, als früher in der Zeit, wo die Finanzmärkte noch getrennt voneinander durch verschiedene Aufsichtsbehörden kontrolliert wurden. Früher hatten nämlich Banken, Versicherer und der Wertpapiersektor eine getrennte voneinander unabhängige Kontrollaufsicht. Sie ist eine staatliche Behörde, dennoch ist diese Behörde der Aufsicht des Finanzministeriums untergeordnet und wird durch dieses Ministerium überwacht. Dabei hat das Finanzministerium ein Auge auf die Tätigkeit dieser Finanzaufsichtsbehörde sowohl in fachlicher, wie auch in rechtlicher Sicht. Die Rechtsgrundlage der Finanzaufsichtsbehörde bildet dabei das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, das 2002 in Kraft getreten ist und die Tätigkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht regelt.

Die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin hat die Aufgabe den Finanzmarkt zu beaufsichtigen und zu kontrollieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht muss dabei zwei wesentliche Ziele verfolgen, sie muss sicherstellen, dass die Anbieter am Finanzmarkt auch wirklich solvent sind. Die Unternehmen müssen sich an die an die bestehenden Gesetze halten. Zum anderen soll die BaFin auch die intensive Kontrolle betreiben und dadurch das Vertrauen der Anleger und Kontoinhaber der Kapitalmärkte steigern. Ohne diese Aufsicht würden die nationalen und internationalen Finanzmärkte nicht funktionieren. Die BaFin hat auf sämtliche in Deutschland befindliche Konten vollen Kontozugriff. Die Banken müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den automatisierten Zugriff auf die bei ihnen befindlichen Konten gewährleisten. Diese Maßnahme soll auch die Bekämpfung der Geldwäsche vorantreiben. Die Banken, wie auch die Kunden der Konten erfahren von dem Zugriff der BaFin nichts.

Die umfangreiche Überprüfung der Banken durch die Finanzdienstleistungaufsichtsbehörde

Die Banken werden intensiv und regelmäßig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. Dabei arbeitet die BaFin zusammen mit der Deutschen Bundesbank zusammen. Die Banken werden laufend ausgewertet, dabei wird geprüft, ob sie die Solvenz- und Liquiditätsbestimmungen, die gesetzlich festgelegt wurden, einhalten. Ebenso wird das eingesetzte Risiko-Controlling geprüft. Jede Bankenneugründung wird durch diese Behörde überprüft und benötigt die Zustimmung. Neben den Banken werden auch die Versicherungen auf ihre Solvenz hin stetig überwacht, ebenso wird auch die Einhaltung der Bestimmungen geprüft. Versicherungen müssen der Finanzdienstleistungaufsichtsbehörde ein gesetzlich festgelegtes Sicherungsvermögen vorweisen können.

Die BaFin, Aufsicht am Kapitalmarkt

Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Aufsicht am Kapitalmarkt. Bei der Kapitalmarktaufsicht wird das regelkonforme Verhalten der Anbieter überwacht. Ebenso die Solvenz und Liquidität, sie ist zudem eine Hinterlegungsstelle in Deutschland für die Wertpapiere. Jede Kapitalanlage, die in Deutschland angeboten wird, muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Angebote, die betrügerische Absichten verfolgen, werden von der BaFin zuverlässig aufgedeckt und umgehend den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt. Im Bankenmarkt, wie auch im Versicherungsmarkt kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht selbstständig tätig werden. Sie kann bei Nichteinhaltung von Vorschriften Bußgelder verhängen und im schlimmsten Fall die Banklizenz der jeweiligen Bank entziehen.

Beschwerden von Kunden an die  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Kunden, die unzufrieden sind, mit einem Finanzdienstleister können sich ebenfalls an diese Behörde wenden. Sie nimmt die Beschwerden der Kunden auf und überprüft diese umfassend. Die BaFin ist dabei objektiv und oftmals für verzweifelte Kunden die letzte Anlaufstelle. Die Beschwerde über einen Finanzdienstleiter sollte dabei schriftlich an die BaFin gerichtet werden. Die Finanzmärkte sind jedoch nicht auf Strafen aus, daher halten sich die meisten Banken an die gesetzlichen Richtlinien.

Relevant